Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten für Wohlfahrtsverbände durch die neue Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative am 18. März

Mit neuen Förderschwerpunkten ist am 1. Januar 2022 die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“, kurz Kommunalrichtlinie, in Kraft getreten. Erstmals sind jetzt auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, deren Einrichtungen und Untergliederungen antragsberechtigt.

Doch wer ist jetzt eigentlich genau antragsberechtigt? Was wird gefördert? Und wo kann man sich beraten lassen? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, laden die Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit dem Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zur Informationsveranstaltung „Fördermöglichkeiten im Klimaschutz und der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden“ ein.

Die Veranstaltung findet am 18. März 2022 von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt über die Seite des Paritätischen Gesamtverbandes. Hier sind zudem weitere Information zum Ablauf der Veranstaltung zu finden.