Aktuelles zum Thema Photovoltaik – Änderung des Umsatzsteuergesetzes und neues Finanzierungsmodell

Am 24.02.2023 hatte das Projektteam von „klimafreundlich pflegen – überall!“ in ihrem Freitags-Jour-fixe Herrn Köster von AUXOLAR digital zu Besuch. Herr Köster berichtete über die 0 % Steuerregelung (Art. 15 JStG) und das neue Finanzierungsmodell für Photovoltaikanlagen (PV) für Dachflächen ab 400 Quadratmetern.

Die Steuererleichterungen im Jahressteuergesetz betreffen PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp und gelten u.a. auf Gebäuden, die für das Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Erleichterungen umfassen alle Leistungen, Komponenten der PV-Anlagen und Stromspeicher. Ob das Kriterium „dem Gemeinwohl dienend“ für gemeinnützige Organisationen regelhaft gilt, ist nicht abschließend geklärt und sollte im Einzelfall unbedingt geprüft werden.

Regelmäßig haben Verbände in der Freien Wohlfahrtspflege Probleme Investitionen wie eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach einer Einrichtung zu finanzieren. Hier kann ein neues Finanzierungsmodell helfen, was u.a. durch die Firma AUXOLAR angeboten wird.  Das neue Modell wird mit PPA abgekürzt und bedeutet „Power Purchase Agreement“ (Stromkaufvereinbarung). Die Idee dahinter: AUXOLAR baut auf eigene Kosten die PV-Anlage, betreibt sie und übernimmt die Wartung. Im Gegenzug räumt die Einrichtung, der das Dach gehört, dem Betreiber die notwendigen Nutzungsrechte für das Dach ein und verpflichtet sich zur Abnahme des Stroms vor Ort.

Positive Effekte für die Einrichtung:

  • Bezug von Solarstrom vom eigenen Dach und damit „echtem“ Ökostrom
  • Minderung des CO2-Fußabdrucks
  • Geringere Abhängigkeit von Strompreisschwankungen durch geringere Strommenge, die extern bezogen werden muss
  • Günstiger Solarstrom u.a., weil weitere Kosten, die beim Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz entstehen, entfallen und Minderung des Anteils eingekauften teureren Stroms

Da sich das Stromverbrauchsprofil einer Pflegeeinrichtung überwiegend mit dem Erzeugungsprofil einer PV-Anlage deckt, werden je nach örtlicher Begebenheit mehr als 95 % des produzierten Stroms vor Ort auch verbraucht. Die Einzelheiten der Vertragsgestaltung werden zwischen dem Betreiber der Anlage und der Einrichtung bzw. dem Träger der Einrichtung einzeln verhandelt.

Bis Mitte des Jahres ist das PPA-Angebot von AUXOLAR entwickelt und verfügbar. Gespräche zu einem solchen Vorhaben können allerdings schon jetzt geführt werden. 

Das Projektteam hat gemeinsam mit der AUXOLAR GmbH einen Leitfaden zu Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von sozialen Einrichtungen entwickelt.

Auszug 1 aus dem PV-Leitfaden
Auszug 2 aus dem PV-Leitfaden